AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Kauf
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Vermietung
03_102022 IT HELD BVB Vermietung
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Dienstleitung
04_102022 IT HELD BVB Dienstleistung
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Managed Service
05_102022 IT HELD BVB Managed Service
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Managed Workplace
07_102022 IT HELD BVB Managed Workplace
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 25.01.2021)
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen, die für alle von Daniel Held Consulting angebotenen Leistungen gelten. Darüber hinaus gibt es besondere Bedingungen für einzelne Leistungen. Diese „besonderen Bedingungen“ ergänzen und modifizieren ggf. die Allgemeinen Bedingungen. Im Fall von Widersprüchen gehen die besonderen Bedingungen den Allgemeinen Bedingungen vor.
Änderung der AGB
Daniel Held Consulting ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Daniel Held Consulting für den Kunden zumutbar ist. Insbesondere wenn Drittkosten im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen steigen, ist Daniel Held Consulting berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Daniel Held Consulting weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Angebote und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. des Leistungs-scheins durch den Kunden zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von Daniel Held Consulting bzw. aus dem jeweiligen Leistungsschein.
Alle Produktbeschreibungen wie z. B. Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben wurden gewissenhaft vorgenommen. Etwaige Fehler oder Änderungen können trotzdem nicht völlig ausgeschlossen werden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Produktbeschreibungen haftet Daniel Held Consulting nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn Daniel Held Consulting sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet hat. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager von Daniel Held Consulting verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
Bei einer von Daniel Held Consulting nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten ist Daniel Held Consulting berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Daniel Held Consulting den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, behördliche Eingriffe (auch wenn sie bei Lieferanten von Daniel Held Consulting eintreten) verlängert sich, wenn Daniel Held Consulting an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert wird, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich hierüber benachrichtigt.
Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne des vorstehenden Absatzes von mehr als einem Monat nach Vertragsschluss ist jede Partei berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung und Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins aus anderen als den im vorstehenden Absatz genannten Gründen besteht ein Rücktrittsrecht nur für den Kunden. Das Rücktrittsrecht des Kunden setzt voraus, dass er Daniel Held Consulting schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen im Einzelnen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt Daniel Held Consulting bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die mit dem Kunden vereinbarten Preise. Bei fehlender Preisvereinbarung gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Daniel Held Consulting.
Nutzungsabhängige Entgelte sind ab Bereitstellung der Leistungen zu entrichten. Das Entgelt für Teile von Vertragsmonaten wird auf der Grundlage von 30 Tagen je Monat anteilig berechnet.
Ohne abweichende Vereinbarung ist die Zahlung aller Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) sind jeweils bis zum ersten Werktag des laufenden Monats zu zahlen. Der Kunde ermächtigt Daniel Held Consulting fällige Monatsbeträge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einzuziehen. Im Übrigen sind alle Rechnungen sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln im Hinblick auf die Folgen des Zahlungsverzugs.
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Kunden berechnet.
Sämtliche Preise verstehen sich ab Firmensitz von Daniel Held Consulting, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versendet Daniel Held Consulting auf Wunsch des Kunden Ware, so werden Liefer- und Transportkosten gesondert berechnet.
Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Einwendungen gegen die Rechnungshöhe sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Schreibens bei Daniel Held Consulting. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung.
Beauftragung Dritter
Daniel Held Consulting darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen, sofern Daniel Held Consulting dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet.
Haftung
Daniel Held Consulting haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die Daniel Held Consulting, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Daniel Held Consulting nur, wenn Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Daniel Held Consulting haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Sofern die vertragliche Haftung von Daniel Held Consulting ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung von Daniel Held Consulting für Datenverlust oder Datenbeschädigung wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf denjenigen Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
Datenschutz und Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und auch über das Vertragsverhältnis hinaus geheim zu halten. Die Parteien sorgen dafür, dass alle Personen, die von ihnen mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, diese Geheimhaltungsbestimmung beachten.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, sofern die Informationen
– zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem anderen Vertragspartner oder öffentlich bekannt waren,
– nach Bekanntgabe an den anderen Vertragspartner bekannt werden und dies nicht unmittelbar oder mittelbar auf einem Verhalten des anderen Vertragspartners beruht,
– aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung zu offenbaren sind,
– dem anderen Vertragspartner von Dritten ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden,
– Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung (z.B. Unterauftragnehmer) zugänglich gemacht werden müssen und diese Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.
Daniel Held Consulting verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Daniel Held Consulting stellt sicher, dass alle von ihr beauftragten Personen entsprechend § 5 BDSG belehrt und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Eine Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte gegenüber Forderungen von Daniel Held Consulting sind nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
Abtretung
Dem Kunden ist eine Abtretung der vertraglichen Ansprüche nur mit schriftlicher Zustimmung von Daniel Held Consulting gestattet.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Vertrag zwischen Daniel Held Consulting und dem Kunden mit dem Datum der
Auftragsbestätigung.
Verträge laufen zunächst für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit und hiernach auf unbestimmte Zeit, soweit im Leistungsschein nicht etwas anderes bestimmt ist. Soweit im Leistungsschein nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart.
Verträge können von jeder Partei unter Beachtung der vereinbarten Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Daniel Held Consulting.
Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schriftform
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.